Toğrul İsmayıl
Türkischer Politikwissenschaftler, Professor für politische Geschichte an der Universität Kahramanmaraş
Am 4. August veröffentlichte DANUBE.EU den Beitrag „Das Schwarze Meer wird zur Prüfung für die Türkei: Wo liegt die Grenze der strategischen Geduld Ankaras?“ des bekannten türkischen Politikwissenschaftlers Toğrul İsmayıl, Professor für politische Geschichte an der Universität Kahramanmaraş. Der Beitrag entstand eigens für das Institut für Donauforschung.
Am 14. August veröffentlichte die ukrainische Zeitschrift „Dserkalo tyschnja“ (ZN.ua) den Beitrag „Will die Türkei den Krieg im Schwarzen Meer beenden — oder noch mehr daran verdienen?“ von Mychajlo Hontschar, Präsident des Zentrums für globale Studien „Strategie XXI“.
Das Institut für Donauforschung veröffentlicht die Antwort von Professor Toğrul İsmayıl auf die im Beitrag aufgeworfenen Fragen.
Meine Antwort auf die Debatte: der Krieg im Schwarzen Meer, die Türkei und das Völkerrecht
Ich habe die kritischen Einschätzungen des Beitrags „Will die Türkei den Krieg im Schwarzen Meer beenden — oder noch mehr daran verdienen?“ sorgfältig geprüft. Dass eine solche Debatte überhaupt geführt wird, halte ich für wichtig. Zugleich erfordern einzelne Aspekte dieser Frage eine klare begriffliche und rechtliche Unterscheidung.
Zunächst ist anzuerkennen, dass die Türkei erhebliche wirtschaftliche Interessen in der Schwarzmeerregion hat. Türkische Reeder, die Handelsflotte, Logistikunternehmen und die Mühlenindustrie hängen unmittelbar von sicheren Seewegen und den Entwicklungen im Schwarzen Meer ab. Es wäre daher falsch, die wirtschaftliche Dimension der Sorgen Ankaras um die Sicherheit der Handelsschifffahrt auszublenden.
Ebenso falsch wäre es jedoch, die gesamte Schwarzmeerpolitik der Türkei allein aus dem Wunsch zu erklären, ihre Handelsinteressen zu schützen. Die Position Ankaras wird von einem komplexen Geflecht zusammenhängender Faktoren geprägt: dem Regime der Konvention von Montreux, den Verpflichtungen innerhalb der NATO, der Energie- und Ernährungssicherheit, dem russisch-ukrainischen Krieg, den Beziehungen zu Moskau und der Notwendigkeit, regionale Stabilität zu wahren. Dass die Türkei eigene Interessen verfolgt, bedeutet nicht, dass ihrer Politik rechtliche und strategische Grundlagen fehlen.
Bedeutsam ist auch die völkerrechtliche Dimension. Grundsätzlich ist ein Handelsschiff ein ziviles Objekt. Unter bestimmten Umständen kann ein solches Schiff jedoch als militärisches Ziel gelten, wenn es wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und seine Zerstörung, Aufbringung oder Neutralisierung einen eindeutigen militärischen Vorteil bietet. Auch dann muss jeder Angriff den Grundsätzen der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit sowie der Pflicht entsprechen, alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Frage lässt sich daher nicht auf die vereinfachende Formel reduzieren, ob Handelsschiffe angegriffen werden dürfen oder nicht.
Mein wesentlicher Einwand betrifft die Vorstellung einer unbegrenzten geografischen Ausweitung des Krieges. Eine Ausdehnung der Kampfhandlungen vom Schwarzen Meer auf das Mittelmeer oder die Ostsee mag als Reaktion auf das Handeln des Aggressorstaates erscheinen. Das Völkerrecht gewährt jedoch kein unbegrenztes Recht, den Gegner überall dort zu treffen, wo dies technisch möglich wäre. Der Rechtsbruch einer Partei berechtigt eine andere Partei nicht, außerhalb der festgelegten Schranken des Völkerrechts zu handeln.
Die Politik der Türkei kann und soll selbstverständlich kritisch geprüft werden. Zugleich wäre es ein schwerer strategischer Fehler, die Türkei bloß als einen Staat zu betrachten, der aus dem Krieg Gewinn ziehen will. Bei der Bestimmung ihrer Position berücksichtigt Ankara zugleich die territoriale Integrität der Ukraine, die Beziehungen zu Russland, die Sicherheit der NATO, das Montreux-Regime, die Stabilität der Schwarzmeerregion und die eigenen wirtschaftlichen Interessen.
Meine Position ist daher eindeutig: Es ist völlig legitim, die wirtschaftlichen Interessen der Türkei zu untersuchen und kritisch zu bewerten, falsch ist es jedoch, sie als einzige Erklärung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik heranzuziehen. Ebenso ist das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung zu unterstützen — bei gleichzeitiger Anerkennung, dass die Vorstellung einer unbegrenzten geografischen Ausweitung des Krieges rechtlich und strategisch umstritten bleibt.
Was wir heute brauchen, sind nicht Parolen, sondern eine strenge Analyse, die Völkerrecht, strategische Gegebenheiten und das regionale Kräfteverhältnis berücksichtigt. Wie der Krieg im Schwarzen Meer beendet und letztlich beigelegt wird, bestimmt nicht nur den Verlauf des gegenwärtigen Konflikts, sondern auch die künftige Sicherheitsarchitektur der gesamten Schwarzmeerregion.